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Dessen ungeachtet wurde im Jahr i;;z. zwischen demKön ig und den Eydgenossen die erste, regelmäßigeCap itulation wegen der Hilfsvölker getroffen. Kraftdieses Vertrages werden die Hauptlcute von denKantonen, der Obcrist aber von dem Könige, je-doch unter Genehmigung von jenen ernennt. —Von dem ersten Tage des Wegzuges gebührt jedemder Sold der drey ersten Monate, und wenn er auchror Verfluß derselben sollte krank oder abgedanktwerden. — Die Hilfsvölker durften nicht getrennt,auch nicht gegen den Inhalt der Bündtniffe gebrauchtwerden. Der Monatsold wird auf vier Kronen ge-setzt. — Bey ausserordentlichen Ergänzungen werdendie Anführer von dem Könige schadlos gehalten. Nachder Abdankung bekommen die Truppen sicheres Ge-leit nach Hause. Die Ausreistet werden von denKantons beym Eyde zu dem Fahnen zurückgewie-sen. c) JmJahrr;;; wurden dem Röntge ioooo.Mann bewilligt; seither noch mehrere Truppen.Die einen behaupteten die Neutralität in Burgund;die andern dienten in Flandern; wieder andere inItalien und in Frankreich selbst. — Niclaus vonpollwciler, ein Edelmann aus dem Elsaffe, wärdem Ncutralitatsvertrage zuwider mit >cxxx>. Mannzu Fuß, i2OO. Reutern und einigem schweren Ge-schütze in die Freygrafschaft Burgund eingefallen;auf der einen Seite zog ihm von Guise mit eyd-genößischen Truppen von Lyon her entgegen, aufder andern Seite ward er durch die Kriegesansial-ten der angranzenden Kantone, Bern, Freyburgund Solothurn in Schrecken gejagt, und seine ;u-S. gurlaubcu UM. milk. 1 *. IV. s. -42.