Band 
Erster Theil.
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III. erneuert. Dieser Verbindung traten im No-vember die Berncr auch bey, jedoch nur unter fol-genden Bedingnissen: i. Daß ihnen die erobertenfavoischen Lander gesichert bleiben. 2. Daß sie sichniemals gegen die Hugenotten in Frankreich bewaff-nen. z. Daß sie sich den päpstlichen Stul nichtvorbehalten, und den Bund bey Gott, und nicht beyden Heiligen beschwören.

Gleichwie nunmehr auf solche Weise die berner-schen Eroberungen in Wattland unter französischeGewährleistung gebracht worden waren, so kamensie im Jahr r; 8 g. auch unter zürchersche, schafhau-sersche, freyburgersche, baslersche, und im Jahr1584. unter glarnersche Gewährleistung.

Immer noch nährte der Herzog von Savoi feind-selige Gesinnungen gegen die Genfer. Nicht nurdie Rantone, auch auswärtige Fürsten suchtensich ins Mittel zu legen. Wenn auf der einen Sei-te der Churfürst Georg von Brandenburg und derHerzog August von Sachsen den Eydgenossen dieBeschützung der favoischen Rechte über Genf em-pfahlen , so wurden sie hingegen von dem ChurfürstLudwig aus der Pfalz und von seinem Bruder,Johann Casimir, zur Neutralität ermähnet. Auchdie Königin Elisabeth in England schrieb zu Gun-sten der Genfer. Alles dessen ungeachtet daurtennoch immer Zweytracht und Mißtraun.

Wo einmal diese Furien sich fest gesetzt haben,so finden sie aller Orten Stoff zur Entzündung.Aur Ausbreitung ihrer Flammen bedienten sie sichin dem Schosse der Eydgenoßschaft nicht ctwannbloß entweder des verschiedenen Staatsinteresse oder