Band 
Erster Theil.
Seite
206
JPEG-Download
 

soä

der Ungleichheit in den Kirchcngcbrauchen, sondernallenfalls auch des neuen gregorianischen Ralen-Vers, der im Jahr i; 8 z. von den einen Kantonsverworfen und von den andern, nämlich, von Lu-zern, Ury, Schweiß, Zug, Freyburg, Solothurneingeführt worden. Auf einer Tagleistung zu Ba-den im Jahr 158?. erklärten diese VI. letztem Kan-tone, daß der zwölfte Tag des künftigen Jenncrssollte für den zwey und zwanzigsten gezahlt undalso zehn Tage sollten ausgemarzt werden In demfolgenden Jahre trat noch zu diesen sechs KantonsUntcrwaldcn. Nunmehr glaubten sie sich als dermehrere Ttieil zur Einführung des neuen Kalendersin den gemcineydaenöß»,chkn Herrschaften, imLhurgäu, zu Baden, sonderheitlich auch zu Zur-zach berechtigt. Die Zürcher und Lerner aberwollten diesen Kalenderzwist als Reltgionssacheerklären und als solche betrachtet, galt zur Ent-scheidung keine Mehrheit der Stimmen. Und wo-durch denn ward der Kalenderzwist zum Religions-zwist? Die Verbesserung des Kalenders hatte dietridentinische Kirchenverfammlung, die Einführungdesselben der Papst, und zwar bey Strafe des Ban-nes empfohlen; auch hicngen davon die beweglichenFeste ab. u. s. w. — Dir V. catdolischcn Äantonssahn kein ander Mittel zur Beylegung des Streitsdurch die Mehrheit der Stimmen, als daß sie dieganze Sache bloß weltlich, als eine Bestimmungder Zeitrechnung für Jahrmärkte und Zusammen-künfte , überhaupt für den Handel und Wandelvorstelleten. Nach langem Gezänke wurde vonden V. neuen Hamens folgende Richtung getrost