Band 
Erster Theil.
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sen: — Die Kantons selbst sollen einander hierü-ber nichts vorzuschreiben befugt seyn. — Die ent-standene Unruhen in den gemeinschaftlichen Vog-teyen sollen durch Abgeordnete beygelegt werden. —In diesen Vogteyen sollen die Festtage, die im Lan-desfriedcn begriffen sind, von den Unterthanen bey-der Religionen nach dem neuen Kalender gefeyrtwerden; nach dem alten Kalender hingegen die denReformirten eigcnthümmlichc Feste, ohne daß dieverschiedenen Partheyen gegenseitig sich hindern. —Die Zurzacher-Jahrmesse'soll zur Pfingsten wie bis-her, der Verena-Markt aber auf den 2. Septem-ber neuen Kalenders gestellt seyn. Endlich wirdder Anfang der eydgenößischen Jahrrechnung zu Ba-den und in den walschen Vogteyen aufJohann Bap-tist« gesetzt.

In dem Jahr 1584. wurden den Kantons ver-schiedene Bündnisse angetragen, z. B. von Straß-burg, von den III. Bündten, von Genf u. s. w.Wegen innerer Entzweyung, besonders auch wegenVerschiedenheit der Religion wurden diese Antrageverworfen; indeß gelang es den Gcnfern, daßsie nebst Bern auch mit Zürich vereinigt wurden.

In gleichem Jahre verursachte in den IIl. Lünd-ten eine ncuerrichtete Schule für die Reformirtenin dem Veltlin grosse Verwirrung. Auf Anstiftendes Erzpriesters von Pusterla und eines Franzisca-nermönchs entstand hierüber zu Sonders ein Auf-ruhr. Glücklich ward er durch die Gegenwart desLandhauptmann Rudolf von Schauenstein wiedergestillct. Der spanische Sladthalrer zu Maylandbedräutr die Bündiger mit Aufkündigung alles Haiv