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obcrung der Stadt, den angebotenen Frieden ver-letzt hatte.
Den 6. Julius geschah unter freyem Himmel daspeinliche Halsgericht über Martin Dümmel undHans Georg Langenstein. Nach angehörter Kla-ge und Antwort wurde ersterer zum Schwerdte,letzterer aber, ohnehin verschiedener Diebstale beschul-digt, zum Galgen verurtheilt.
Nunmehr wurden von den eydgenößischen Gesand-ten die beyden Partheyen, auf der einen Seite dieHäupter des Aufruhrs, auf der andern Seite dieBürgermeister mit dem Stadtschreiber verhört. Die-se letztern verhielten sich leidsam und überliessen dieFührung der Klage den erstern. Durch ihren selbst-gewählten und bewilligten Sachwalter, den Schult-hcissen von Brugg, erklärten diese ihre Bürgermei-ster als würdige Regenten; bekennten, daß sie vonden Finningern verführt worden, und baten umGnade. — Hierauf wurden die Bürgermeister undder Stadtschreiber mit Trief und Siegeln ihrer bür-gerlichen Ehre bestens versichert.
Den 8. Julius wurden den eydgenößischen Richterndurch denAnwald des treugebliebenen Bürgerhaufens,Johann wetze!, diejenigen von den Rädelsführern,die noch vorhanden waren, namhaft gemacht, näm-lich Rudolf Dilger und Michel Ziegler, genanntWedelin. Nebst diesen wurde auch Thomas Zel-ter verhört. An der Folter gestand Zelter, daß erdurch die täuschende Beredsamkeit des Pfarrer Haf-ners verführt worden. Den 12 . Julius ward Haf-ner aufBefehlder Hauptlcute durch dieKriegesknechteauf die Wachstube geführt und in Eisen geschlagen.