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derselben eine-Besatzung von 60«. Mann; von eirnein Monat zum andern wechslet« unter den Haupt-leuten der oberste vefchlhaberstab. Die Bürgergaben zur Unterhaltung der Kriegesvölker Holz, Salzund Wohnung, der Rath die Besoldung. Für ein-^mal'ward diese auf Abrechnung hin von den Ran-tono bezahlt Der oberste Kriegsbefehlshaber soll-te im Manien der Eydgenosien den Beysitz imRathe Und die Schlüssel der Stadt und der Zeug-häuser haben. — Auf dringendes Anhalten der Müll-hauser ward endlich im August des folgenden Jah-res die Stadt Der Besatzung entladen. Mit Zi-erlichkeit übergaben die eydgenößischen Gesandtendem Bürgermeister und Rathe die Schlüssel der-Stadt und der Zeughäuser, jedoch nur unter fol-genden , beschworncn und besiegelten Dedingnisscn:>, r. Die Stadt Müllhausen soll den v. Ramono zu^ Schimpf und Ernst jederzeit offen stehn, sowiedieß zum Theil schon die eydgenößischen Vertra-« ge erheischen. 2. Soll den V. Kantons jeder aus-„ geliefert werden, der gegen sie mit Worten oder», mit Werken sich vergeh» würde. ' g. Bey Entste-„ hung neuer Streitigkeiten soll jede Parthey die„ Entscheidung von den V. Kantons erwarten.^ 4. Niemand weder gegen diese noch gegen denRath zu Müllhausen keine Verbindungen machen „Beym letzten Blick auf diese blutigen Szenen kön--nen wir nicht unbemerkt lassen, daß Jacob Fin-ninger, einer von den Häupteru des Aufruhres,in bernerischer Botmäßigkeit ertappt und im August1587. als Störer der öffentlichenRuh« Zum Schwerdteverurtheilet worden.