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blieb nur ein Kanton, aber in zwo Partheyen gertheilt, und jede hatte ihr besonderes Gcmeindgut,besondere Wohnplätze, Gesetze und Richter.
In dem Frieden zwischen Svamen und Frank-reich vom Jahr 1598. waren auch die sämmtlichenRanronö und derselben Dundcsgenossen begriffen.Unter den Letzter» wollte der Herzog von Savoyendie Stadt Genf nicht anerkennen, da sie nicht na-mentlich ausgedrückt worden. Der Ronig in Frank-reich aber verthaydigte sie gegen den Herzog. Sosehr er sich dadurch bey den Rantons beliebt ge-macht hatte, so sehr erbitterte er diese dadurch, daßer die Bezahlung seiner Schulden von einer Zeitzur andern aufschob.
Immer herrschten zwischen Viel und dem Bi-schof von Basel vcrdrüßliche Zwiste. Zur Beyle-gung derselben anerboten die Denier ihre Vermitt-lung. Dem Bischof zu Gefallen entzogen diese denNlünstenhalern ihren Schutz und ihr Lurgrecht.Dafür hingegen sollte der Bischof auf seine Rechte »an Diel Verzicht thun. Sowol den münssrthalernals den Dielern war dieser Tauschhandel zuwider.Beyde Partheyen suchten Hilf und Rath bey denKantons Frez-bu g und Solothurn. Von diesenward der Handel auf die gemcineydgenößische Tag-leistung gebracht. Durch einen Ausschuß wardein vergliche en-wurf gestellt, von Dern aber ver-worfen. Auf dringendes Zureden der Eidgenossenerklärte sich endlich dieser Ramon dahin, daß ergegen billigen Ersatz für das bielersche Meyeramlund andre Ansprüche nachgeben wolle; auch solledie Stadt Diel für die Eydgenoßschaft ein offener