Band 
Erster Theil.
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paß seyn, und auf den Tagleistungen mit Bern ab-treten u. s. w. — Durch diese Erklärung wurdehernach die Bekräftigung des Tauschhandelsbefördert.

In dem Jahr 1600. verlangte Frez'burg an Berndie Theilung ihrer gemeinschaftlichen Vogteyen.Drey von diesen Vogteyen, Murten, Granson undEchwarzenburg waren ganz, und auch die vierte,Eschalanj, grossenkheils der reformierten Religionzugethan. Freyburg besorgte, daß bey jedem Vor-falle solche reformierte Unterthanen weit mehr demreformierten als dem katholischen Dberhcrrn erge-ben seyn werden; die Gewissensfreyheit eben dieserUnterthanen aber konnte unter einem ganz katholi-schen Oberhcrrn nicht änderst als in größter Gefahrseyn. Bern also widersezte sich der Theilung unddurch Vermittelung der andern Kantons ward siegehindert.

Auch im Thurgäu erweckte die vielköpfigte Re-gierung verschiedene Unruhen. Der Streit zwischendem Cardinal Bischof zu Costnt; und den thur.gäuischen Gemeinden, Arbon, Horn, Egnachund Roggweil , wurde durch Schiedniänner vonZürich» Bern und Luzern im Jahr 1600. dahinerörtert: Die höchste Oberherrschaft nebst demMannschaftsrecht in diesen Gemeinden soll fernerden X Kantons ohne Widerrede gehören, mit Vor-behalt der bischöflichen Rechte. — Iu Horn und Ar-bon soll ausschließend nur die römisch. katholischeReligion geübt werden; hingegen soll auf seine Ko-sten der Bischof ausserhalb Arbon für die Reformier-ten eine neue Kirche erbauen, diese sollen das re-