Band 
Erster Theil.
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formierte Pfarrhaus verkaufen und ausser dem bi-schöflichen Bezirk in ihren Kosten ein eignes unter-halten. Ihrem Prediger aber soll laut des Vertra-ges vom Jahr r6oo. sein Pfrundeinkommen verab-folgt werden. Jede Religionspartey soll zur Bestel-lung eines Schulmeisters befugt seyn , der refor.mierte aber ausserhalb der Stadt wohnen. OhneUnterschied der Religion sollen der Rath und andereAemter zu Horn und Arbon, je nach Tüchtigkeit derPersonen besetzt werden. Endlich sollen die Parteyendie Unkosten des Rechtshandels bezahlen.

Ununterbrochen blieb die Eidgenossenschaft in Be-wegung/ bald von Innen/ bald von Aussen beun-ruhigt. Als im Jahr 1600. schon wieder zwischenFrankreich und Savoyen der Krieg ausbrach,trachtete Heinrich IV. auch Genf und Lern einzu-wickeln. Um so viel mehr wurde solche Einmischungvon den übrigen reformierten Kantons mißrathen,da die katholischen als Bundsgenossen des Her»zogs von Savoyen/ dadurch sehr leicht konntenerbittert werden. Sowol dieses Krieges als andrerUrsachen wegen erschienen den 1. Octob. 1600. aufeiner gemeineydgenößischen Tagleistung zu Ba-den die Gesandten von Savoyen, von Spanienund Frankreich. Die Kantons hatten nicht Lust/sich weder auf die eine noch auf die andere Seite zuneigen; sie begnügten sich also mit Anerbietung ihrerVermittlung. — Bey dieser Gelegenheit wiederhol-ten die Genfer ihre dringende Bitte / daß man sie/als den Schlüssel der Eidgenoßschaft / unter die zu-gewandten Orte aufnehmen möchte. Die Bitte