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Longueville zu Neuenburg dieses mayländische Ta-pitulat als nachthcilig für die französische verei,nigung erklärten, so wollten es gleichwol die VII ca.tholischen Rantons dafür gar nicht erkennen. Mitden übrigen Kantons willigten sie endlich darein,baß durch eine eydgenößischc Gesandtschaft der Grafvon Fuentes zur Schleifung seines neuen Festungs»baus möchte bewogen werden. Fruchtlos blieb dieseGesandtschaft. So wenig hatte der mayländischeStatthalter von den katholischen Rantons zu be-sorgen, daß sie ihm vielmehr unterm 28 . April 1604.die Erneuerung des ehmaligen Vertrages mit Phi-lipp ll- bewilligten. Unter andern bedenklichenPuncten erlaubten sie, unter gewisser Einschrän-kung , den spanischen Truppen den Durchzug;gegenseitig verpflichteten sich beyde Parteyen, ihrenFeinden auf alle weise den Durchzug zu sperren.— Für diese wichtigen Vorteile erhielten die catho-lischen Rantons von dem Röntge in Spanien,daß alle italiänischen Raufmannsgüter von May-land aus nicht änderst als über das Gebiet derRantons, jedoch ohne allzu lästige Auflagen, nachLothringen, Burgund, Frankreich, an den Rheinund in Flandern fortgehen sollten.
Um gleiche Zeit vermehrten sich die Unruhen we-gen des bielerschen Tausches. Kraft desselben hat-te der Bischof zu Basel den Münstcrthalcrn völli-ge Religionofreyheit bewilligt. Ueber Verletzungdieser Freyheit hatten sich schon im Maymonate 1605.die Münsterthaler bey den Bernern beklagt. Ernst-haft erinnerten diese den Bischof an den Vorbehaltder münstcrthalerischen Gewissenüfreyheit. Dieser
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