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wieder nach Hause. Das Pündtnersche Gtrafge«richt vcrbannete auf ewig den Ritter Johann Gu.ler, Kricgesoberist über die Truppen in Deltlln undin Klcve; auch wurde er aller seiner Güter beraubt;gleiches Urtheil ergicng über viele andere Grossen desLandes.
Aeusserst erbittert waren die Rantons über dasVerfahren der Pündtner gegen die eidsgenößischcnGesandten. Es wurden wiederholte Tagleistungengehalten; schriftlich ermähnten diese die pündtnerzur Loslassung der Gefangenen und überhaupt zurWiederherstellung der Ordnung. Aus Pündtcn ka-men verschiedene Schreiben; in einigen wurde vonden Rantons gewaltsame Hilfe verlangt. Vor gc,meincidgenößischer Tagleistung erschienen der RitterGuler und Anton von Sonnwick; auf ihr dringen-des Anhalten sollte eine neue, eidgenößische Gesandt-schaft in Pündten abgeschickt werden ; allein auf denBericht hin, dass die Pündtner zween von ihren Ge-fangenen wider alle rechtliche Form haben hinrich-ten lassen, behielten nunmehr die Rantons ihre Gc»sandten zurück , hingegen machten sie sich fertig ;nkriegerischem Auszug. Zugleich aber verpflichtetensie sich, mit vereinigten Kräften die Einmischungjedes fremden Fürsten zu hindern; schriftlich verba-ten sie sich solche Einmischung so wol bey «Oesterreichals bey dem Grafen von Fucntes zu Mayland; kei-neswegs zur Kränkung, vielmehr zur Beschützungder pündtuerschen Frerhcir wollten sie die Waffenergreiffen; nicht die geringsten Feindseligkeiten soll-ten verübt werden, wofern sich auf vorher gegan-genes, freundliches Zureden die Pündtner versteh»