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die Mehrheit der Stimmen das maylandische Tapi.tulal genehmigt hatten. Nicht langer war itzo dieeydgenoßischo Vermittlung vonnöthen.
Schon wieder sahn sich die Rantons im Jahr 1628.von einer andern Seite beunruhigt. — Jene MüU-Häuser, welche im Jahr 1587. verbannt worden wa-ren, fanden Zuflucht bey den katholischen Ran,tons; — Üuccrn ausgenommen, gaben ihnen dieseein Fürbittschreibcn an die vorderösterreichische Rc»yterung , um die Güter der Derbanneten auf öster-reichischem Boden zu sichern. Sogleich wollte dieösterreichische Regierung die Geachteten gegen dieStadt Müllhauscn verhören. Die V. reformtrtenRantono erklärten sich hierauf, daß sie dieses Han-dels wegen keine weitere, weder gütliche noch recht-liche Untersuchung zugeben werden. Dessen unge-achtet arrestirten die österreichischen Commissairs dieGüter der verbannten Müllhauser. Hierüber beklag-ten sich die reformirtcn Kantons be» ihrem Bundes-genossen , dem König in Frankreich; dieser unter-stützte sie mit Fürbittschreibcn bey dem Herzogenvon Oesterreich; an den Herzogen schrieben sie selbst,daß er die Verbannten, laut des Erbvereins, auchaus seinen eignen, österreichischen Landern ver-weise. — Unerschüttcrt blieb der Herzog; im Jahr1609. erklärte er sich durch Gesandte vor der e^d«genößischen Tagleistung: die Verbanncten, welcheauf österreichischem Doden Güter besitzen, habenAnspruch auf seine Beschirmung; wofern die StadtMüllhausen gegen sie begründete Klagen vorbringenwolle, so sey er bereit, die Stadt zu verhören.Die v. reformieren Ranrons erwiederten: Nicht