2/0
weitere Betrachtungen aber wurde dü-Terrail denry. April 1609. auf dem Molard zu Genf zumSchwerdte verurtheilt. Bey seiner Hinführung zumTode bat er das Volk um Verzeihung; das Volkaber vergoß häufige Thränen; den letzten Erreich er-trug er mit unerschrockenem Muthe. — Zween Ta-ge darauf sah sich sein Mitgehilfe ia Lasttde zumStrange verurtheilt.
Mittlerweile hatte die abgedrungene Aufhebungdes bielerschen Tausches innere Zerwürfnis! erregt.Der bischöfliche Meyer, welcher den Bürgern dieseAufhebung beliebt hatte, ward nunmehr der nieder-trächtigsten Absichten beschuldigt. Bis zur Recht-fertigung wurde er von der Obrigkeit seines Amtesentsetzt. Diese Entsetzung erklärte der Bischof alsEingriff in seine landesherrlichen Rechte. Hierüberverfügte die eydgcnöstische Tagleistung, daß derHandel durch eydgenößische Schiedrichtcr, die je-de Parthe») selbst auswählen könne, solle beygelegtwerden. Den 14. Iunius 1610. gicng der schiedrich.tcrliche Spruch dahin: Viel soll dem Bischof alsLandesfürstcn huldigen; der Bischof soll den Bielernden gewohnten Bestätigungsbriefgebe»; dieser Briefaber soll nur auf die Stadt und ihre innern undausser» Angehörigen eingeschränkt, keineswegs aberauf die übrigen Unterthanen, es sey im Ergucl oderanderstwo, ausgedehnt werden. Wie bisher sollendie Einwohner im Erguel auf halbe Kosten mitdem Gladlpanner von viel auszichn; auch sollensie dem Bischof, jedoch nur inner seinen Eand-marchen, mit gcsammrer Macht gegen feindlichenAngriff beystehn; die Vieler bleiben mit Bern,