Band 
Erster Theil.
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den, weil man sie für spanischgesinnt ansah, umbeträchtliche Geldsummen gebüßt.

In einer öffentlich gedruckten Schrift rechtfertigtedas Strafgericht sein bisheriges Verfahren; auchschickte es den Oberist Guler von Weineck im Na-men aller III Pündte an den Röntg von Frank,reich, mit einem weitläuftigen Berichte nebst Versi-cherung aller bundesgenößischen Dienstleistungen.Der König beschenkte den Gesandten mit einer gül-denen Kette, schlug ihn zum Ritter und ließ durchihn die pündlner aller Beyhilfe versichern. Auchan die Eidgenossen ließ das Strafgericht eine schrift-liche Rechtfertigung seiner strengcnMaßregeln ergehen.

Die verbannete pündtner erschienen unterm9. Nov. 1613. vor der eidgenößischen ssagleistung,klagten über crlidtnes Unrecht und flehten um Hilfe.Zu gleicher Zeit hatten sich gegen sie vor dieser Tag-leistung drey Gesandte aus allen Hl pündten ge-stellt. Nach langem Verhör beyder Partheyen wur-den die pündtnerschen Gesandten zur Aufhebungdes Strafgerichtes und zur Revision der Streithan-del, unter sicherm Geleite für die Geächteten, drin-gend ermähnet. In einem besondern Schreiben, anwelchem die reformierten Rantone keinen Theil nah-men , dräuten die VII katholischen Rantone: Wo-fern ihre Ermahnung fruchtlos bleibe, fo werden siezur Aufhebung bemcldtcn Strafgerichtes andere Mit-tel ergreiffen. Gegen Ende des Jahres war zwardie Aufhebung des Strafgerichtes erfolgt, damitaber hörte die Verwirrung nicht auf.

Nicht nur hielten die plantische und salische Fr«ctionen einander die Wage, sondern anch auswär-