ner eidlich verpflichten. — Die Festungen im Landewerden in des pabstes Hände geliefert, und dasLand von Rriegesvölkern geräumt. In Absicht aufgeistliche Dinge soll der pabst, in allen übrigen Din-gen hingegen sollen die becden Kronen, Frankreichund Spanien, die Ausleger und die Gewährleistetdes Vertrags seyn.
Ueber diesen einseitigen und höchst schädlichen Ver-trag beklagten sich die slündtner bey den Rantons.Von den reformierten;ur Eintracht und zur Be-hauptung ihrer Rechte ermuntert, wagten es die Ge-meinden und einhellig verwarfen sie die monzoni-schen Artickel. In der äussersten Gefahr ihrer Frey,heit errichteten sie einen Staatsrath von XXVIIGliedern , nämlich IX aus jedem der III PÜndte.Durch Errichtung dieses gleichsam dictatorischenRaths sorgten sie so wol für die Verschweignng ge-heimerer Maßregeln als auch für schleunigere Beob-achtung derselben. So groß die Gewalt dieses Rathswar, so durfte er gleichwol , ohne Wissen und Wil-len der Gemeinden , fremden Kriegcsvölkern keinenDurchzug gestatten und auch für sich allein wederdie Ergrciffung noch die Nicdcrlegung der Waffenbefehlen. — Der endliche Schluß dieses Gtaats-rathes gieng dahin, daß die Pündtner, wofernman sie übrigens in ihren alten, freyen Stand zu-rückstelle, sich alsdenn zur Ausschließung der refor-mierten Religion in dem Veltlineinversichn wollen,jedoch daß daselbst auch den reformierten pündt-ncrn und veltlinern freye Wohnungen und Besi-tzungen bewilligt werden. Diese Gesinnungen lies-sen sie den 28. December 1626. durch den Bürger-