Band 
Erster Theil.
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folgender Erklärung: Daß kraft des ersten Artickelsdes monzontschen Vertrages jene für Pündten sonachtheilige Verträge von Lindau, Lhur und Mar-ternd, die seit dem Jahre 1Ü17. gemacht worden,gänzlich entkräftet seyn sollen. — Je mehr überhauptauf der einen Seite die veltliner den Spaniern er-geben waren, desto mehr suchte auf der andern SeiteFrankreich die pündlner zu gewinnen. — Unterdem Vormunde, daß in dem monzomschen Vertra-ge »och einige Zweydeutigkeiten müssen erläutert wer-de», hintertrieb der französische vottsthaster zuChur die Bestätigung der vcltlinischcn Beamten.

Kaum schien indeß dieser Krieg sich zum Ende zuneigen, so wurde Italien schon wieder mit neuenUnruhen bedroht. Nach dem Hinscheide des letztenHerzogs von Mantua und Montferrak, war seineEnkelin, Maria, die mit dem Sohne des Herzogsvon Nevcrs vermahlt war, die nächste Erbin, undder Röntg in Frankreich unterstützte sie in ihren An-sprüchen ; der Röntg in Spanien hingegen begün-stigte die entfernter» Verwandten von Guastalla;auf letztere Seite trat nunmehr der Rasser und er-klärte Mantua als Mannslehen des römischenRaiscrs. Zu Behauptung seines Lehnrechtes hatteer schon zu Anfange des Jahres 1628. bey 16000Mann in Schwaben einrücken lassen. Nicht wenigwurden dadurch die Pündtner und die Eidgenossen,wie auch die Venettaner beunruhigt. — Ungeachtetverschiedener Privatzwisten unter den Aantons, sieg-ten nichts desto weniger Freyheit und Vaterland;auf einer gemeineidgenößischen Tagleistung den12. März im Jahre 1628. schworen die Eldgenos»