Band 
Erster Theil.
Seite
362
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„ Ehre und Seele." — Ungeachtet eine förmlicheI terceßion von Zürich und Lern von den IVcatholischen Demokratien zur Beschönigung ihresbisherigen Verfahrens mißbraucht werden konnte,so regte sich nichts desto weniger das Daterher; deszürcherschm Magistrates sehr lebhaft für den leiden?den Bürger und Angehörigen; aus zärtlicher Besorg-nis? fielen endlich die Züricher anf das Rafinementeines indirekten, öffentlichen Fürwortes; den Ehe-gerichtsschreiber, (nachherigen Rathsherr) Mat.»hms Landolr bevollmächtigten sie als Resselrinasprwatfachwalrer bey den lV Rantons, und zwarunter folgendem Ccrtificatc: — „ Wir Bürgermeister„und Rath Urkunden hiemit, daß, da die Kessel-„ringische Verwandtschaft gedachten Landolt zu ih-„rem Beysiand bey dem Kriegcsrarhe der lobl. >V„ Orte gesucht, dieser aber ohne unsere Erlaubniß„sich hiezu nicht wollte brauchen lasse», haben wir„ ihm, auf untcrthanigeS Bitten der Verwandtschaft,„diese Erlaubniß nicht abschlagen wollen, in der ferr„nern Meinung , daß, wofern sie oder der General-„wachmeister selbst oder sein Auwald für ihn die„Gütigkcit rakhsamer als das Recht finden sollten,„wir uns nicht nur dasselbe auch nicht entgegen seyn„lassen, sondern alles, was verglichen wird, gut-„heissen werden u. s. w. "

Für einmal erhielt izt Landolt durch sein Fürwortnichts weiter als den Aufschub des Land« undLlutgecichkes für einige vier und zwanzig Stun-den. — Endlich ergieng unterm 17. Jänner 1655.folgendes Urtheil:

» Gegen Rilian Resselring haben wir so viel ger