Band 
Erster Theil.
Seite
363
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„funden: baß er als theils absichtlicher, theils würks„licher Rebell den Tod verdient hätte; allein aus„angeborner Milde sowol als auf höchste Jnterpo.„ sition des Königes in Frankreich, des Herzogs von„Savoyen, der löbl. unpartheyischen KantonS, der„Bürgermeister und andrer angesehenen Personen„von Zürich und von andern Orten, verordnen„wir: — Daß ihm zwar sein Leben gefristet sey,«jedoch soll er iv. als ein meineidiger Mann Ehr-„und Gewehrlos gemacht und aus dem mittelbaren„und unmittelbaren Gebiete der IV Kamons ver-kannt werden. 2°. Soll er nebst allen Unkosten„noch zoo-> Gulden zu wohlverdienter Geldstrafe„bezahlen. z«>. Urfehde schwören und Bürgschaft„leisten. 4''. Bey erster Wiederbetretung im Lande^ „soll er vogelfrey und leiblos erkannt seyn und sei«

I „ Todschlager 400 Gulden zu beziehn haben."

^ Der ganze Betrag der Gcldunkostcn über diesenl traurigen Handel belicf sich auf 18000 Gulden, oderauf ungefähr ;6ooo Gulden nach heutiger Währung.Zur schleunigen Bezahlung dieser Geldsumme bevoll-mächtigte der Rath von Zürich den Ehegerichtsschreibet Landolt , diese 18000 Gulden zwar in Kessselringischem Namen, jedoch unter schriftlicher, hochsobrigkeitltcher Gewährleistung zu entlehnen. Nacheiner Gefangenschaft von 67 Wochen kam der poli-tische Märtyrer nach Zürich. — Bald hernach er-schien unter gemeinschaftlichem Namen der beydenerstem Rantone eine förmliche Protestation ge-gen das Urtheil. In dieser Urkunde heißts unteranderm: — i°. An dem Generalwachmeister sey dasGesandtschaftS r und Völkerrecht verletzt worden.