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Gunsten baten diese bey Spanien und Frankreichum einen Stillstand der Waffen. — Als der Her-zog von Weimar die österreichischen Waldstädtebcdräute, verlangte der kaiserliche Befehlshaber vonRheinach, daß ihm die Rantons den Durchzugüber ihren Boden versagen. Sowohl den einen alsden andern untersagten sie den Durchzug; nichts de-stowcniqer wurden sie weiter von beyden beunruhigt.Im Octob. 1637 fiel der Herzog von Weimar ganzunversehens in das Bistum Basel; ungeachtet allerVorstellungen von Seite der Rantons behielt er ge-raume Zeit diese Gegend unter dem Druk«.
Je gefahrvoller indeß die ausser» Umstände waren,desto geneigter wurden die Eidgenossen zu gütlicherBcylegung der innern Zwiste. Nach wiederholten,fruchtlosen Unterhandlungen, wurde der Zwist zwi-schen dem Canton Zürich und dem Abt von St.Gallen, wegen des Collarur-und Matrimonialrech-tes im November 1637 ch EUgäu folgender Weifeverglichen; — Im Thurgau wird den rcformirtmUnterthanen des Abts von St. Gallen, und wennauch nur der beklagte Theil der reformierten Lehrezugethan ist, ungehindert dicBcsnchung des zürcher-schen Ehegerichtes bewilligt, jedoch mit Ausbcdin-gung so wol vollkommener Ehescheidungen als derDerlobniße im dritten Grade der Blutsfreundschaft,im dritthalben Grade der Verschwagerungen oderzwischen Taufpathen und Täuflingen. In dem Rhein-thal bleibt wegen der Ehescheidungen der Vertrag,der im Jahre 1632. mit den katholischen CantonÄ ge-macht worden, noch ferner in Kräften. — Den Ge-meinden Allstcttm, Lcrnang, Warpach und St.