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Hintertreibung desselben. Zur Vermeidung noch grös-serer Kriegesgefahre», drangen sie nunmehr bey denfranzosichen Gesandten sehr eifrig auf die Wieder-herstellung der burgundrschen Neutralität. Frucht-los blieben ihre Bemühungen.
Auf der Taglcistung im Aprill 1653. wurden allebesondern Werbungen bey höchster Strafe verbo-ten und einhellig erkennt, daß keine Fahnen ohneobrigkeitliche Erlaubniß und Capitulation wegziehnsollen. Vermittelst solcher Einschränkung schmeichel-ten sich die Kantons, bey Bewilligung ihrer Trup-pen vorrhcilhaftere Bedingnisse vorschreiben zu kön.«cn. — Zu gleicher Zeit beschwerte sich der Raffer,daß sie den Herzog von Weimar an seinem Durch-zuge nicht verhindert hatten, nnd begehrte gegendenselben hülfiiche Handleistung; standhaft aber be-harren sie bey der einmal gewählten Neutralität.Von den kaiserlichen Freybeutern wurden sonder-heitlich die Schafhauser und Lasier vielmal undgrausam mißhandelt.
In diesem Jahre rüZ8. legten sich endlich dielangwierigen, einheimischen Ctreirhandel zwischenSchwyy und den reformierten Glarnern, wieauch zwischen diesen Letztem und ihren calholifchenLandsleuten gütlich zum Ziele. Durch selbsigewahlste, schiedrichterlrche Rantons wurden den 2z Mayalten Styls folgende Derglichspunkte getroffen: —Die Vogtey Uznach und Gastcr soll allein vom ka-tholischen Glarnern, die Herrschaft werdenldergaber allein von reformierten Glarnern vcrw-altetwerden, jedoch ohne Trennung und Nachtheil desgemeinschaftlichen Souverarnitälsrechtes. Ein anr