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nicht nur in Schirm genommen, sondern auch mitder Pfründe Gorduno belehnt. Ueber dieses Versah»ren erbittert, zogen die III. Rantons, mitGcnebm-Haltung der übrigen, dem Bischof seine Einkünfteein, die er sonst aus den wälschen vogteyen;u-ziehn gewohnt war; zugleich beklagten sie üch beydem päbstlichen Nuntius über den ^itchof, undan seine Stelle verlangten sie einen Generalvicarin geistlichen Dingen, jedoch daß er ein eydgenösti-scher Landsmann und von dem Bischof unabbanalichseyn sollte; diesem wollten sie alsdcnn die bischöfli-chen Einkünfte in ihrem Gebiete zu kommen lassen. —Endlich wurde dieser Handel, ohne weitere Felgengütlich vermittelt.
Don gefährlicherm Aussetzn war im pündtnee«lande die Streitigkeit zwischen der Landschaft Oavosund den übrigen hohen Gerichten, wegen Besetzungder Aemter. Die Davoser stüzlen sich auf ihre ver«jährten Vorrechte; die übrigen hohen Gerichtebehaupteten, dasi bey landesherrlichen Rechten keineVerjährung Statt habe. Zur Beylrgung des Strei-tes in diesem Bunde schlugen sich nicht nur die bey-den andre, der graue und der Gotteshauebund,sondern auch die »Lydgenossen ins Mittel. VonZürich, Barn und Glarus wurde der zürcherscheStadtschreiber waser nach Lhur geschikt. Nachmühseeliger Unterhandlung und wiederhollten Himund Herreisen, brachte er es endlich bey den Ab«geordneten beyder Partheyen so weit, daß sie sichzu folgender, gütlicher Veylegung der Sache einver-standen : — Es solle jede Parthey aus ihrem Mit-tel einen oder zween Satze (d. i. Beysitzer) erwahs