Band 
Erster Theil.
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ohne Dorwissen des Bundes nichts besiegelt werden.Den n. Jenner 1644. wurde dieser Ausspruch vonden allseitigen Partheyen genehmigt.

Noch waren in dem pündtnerlanve nicht alle Zwi-ste beseitigt. Zu Beylegung derselben blieben alle,einheimische sowohl als eydgenößische Unterhandlun-gen bisher immer fruchtlos. Im Nov. 1Ü44. soll-ten die Mißhelligkriten auf einer Zusammenkunft zuLhur durch gleiche Sätze erörtert werden. Ganz un-versehens erschienen bey dieser Zusammenkunft dieGesandten von allen katholischen Ramons IhrVorschlag bestand in folgenden Puncten: — 1 °. Solledie Ausübung des katholischen Gottesdienstes unum-schränkt frey seyn. 11 °. Wofern es nicht besondereVertrage verhindern, so könnte, wie vormals, anjedem Orte die Mehrheit der Stimmen über den Got-tesdienst entscheiden, nnd alsdenn müßten die Kir-cheneinkünfte und die Pfründe der zahlreichern Par-tey zugehören. Zur Vermeidung gefährlichen Ge-zänckes sollten sich die Pfarrer beyder Religionen vonallen und jeden Staatsversammlungen gänzlich ent-äußern und sich allein auf ihr Lehramt einschränken.Damit weder der Bischof noch die weltliche Regie-rung in ihrer Gerichtsbarkeit gekränkt werden, sokönnte die Censurordnung der katholischen Geistlichenin den gemeinschaftlichen Vogteyen der Eidgenossenzum Grunde gelegt werden, u. s. w.

Den reformierten pündmern war mit diesem Vor,trage wenig gedient; ohne tiefer einzutreten, ver-sprachen sie, die Sache vor die Gemeinden zu brin-gen, und hierauf wurden die eidgenößische Gesandtemit höflichen Worten entlassen.— Aus Besorgniß