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Zeit zu Zeit durchgängige Gutsteuem gesammelt.Seit dem Jahr 1628. wurden diese Gutsteucrn zuStadt und Lande willig bezahlet: Unvermerkt ent-stand Unwillen, hie und da durch Privatleidenschaf-tcn genährt. *) So z. B. war den 31. Christm. 1636.in Zürich bey einer Abendgesellschaft auf der Con-stafclzunst ein kleiner Wortwechsel zwischen einigenRathsgliedern entstanden; jeder beschuldigte den an-dern der partheylichkeit bey Besetzung der Aemter;vom Weinerhizt, wurden gar bald die Deklamatio-nen durch Pantomime erhöht; es kam zu Streichen;das Geschrey erschütterte die Ufer des Sees; eineMenge Volkes eilte herbey; die Rathsglieder stah-len sich in Geheim weg. — Nicht lange nachherschimpfte in einer andern Abendgesellschaft ein jun-ger Zunftmeister, Peter Fußt«, über die willkürli-che Regierung gewisser Räthe, die man aus demWeg räumen sollte. Nicht nur die Zünfte in derStadt, schrie er, sondern auch die Gemeinden ausder Landschaft sollte man gegen solche Tyrannen em-pören , man sollte sie als die Urheber der Gulsteuerund andrer beschwerlicher Ncurungen zur Strafe zieh».— Dieß geschah den lü Jenaer 1637. Bald daraufwurde bey nächtlicher Weile das Haus eines ange-sehenen Rathsgliedes bestürmt und nicht ohne grosseMuhe der Nachbarn Mord und Todschlag verhindert.Wegen dieser und andrer Verletzungen der Politzeyentstand grosses Mißvergnügen unter den Bürgern;„ man klagte daß die Regierung nit besczt sey dann
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») Aus Antisies Lrcilmgcrs Handschrift.