Band 
Erster Theil.
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sehr nachdrüklich zum Vertrauen und zum Gehorsamgegen die Regierung ermähnt. Nachdem dieserVertrag von allen Gemeinden ohne Widerrede undmit Ehrfurcht angehört worden, so wurden den 3May die schwachen nach Zürich geführt und in demGefängniß gegen einander gehalten. Müller vonkvcken und vrymier von Srüngen thaten, in Ge-genwart ihrer Weiber und Kinder, wie auch ihrerandern Verwandten, vor dein grossen Rathe derL L einen Fusifall; sowohl wegen ihrer unbesonne-nen Jugend als wegen ihrer tiefen Nachrcu wurdensie vielmehr väterlich als richterlich bestraft. Bryn-ner wurde aller bürgerlichen Ehre entsezt und um100 Mark Silber gebüßt; Müller um zoo MarkSilber, und ebenfalls aller Ehren verlustig erklärt,wie auch für einige Jahre in das Haus bannisiert.Beyde wurden zu öffentlichem Widerrufe in ihrenKirchspielen verurtheilt. — Noch andre sechszig, mehroder weniger fchlbar, wurden ebenfalls theils anGeld, theils an Ehre bestraft.

Kaum war diese Unruhe gcstillet, so enstand schonwieder eine neue Unruhe an einem andern Ende deszürcherschei, Rankons, nämlich zu Weddenschweil;daselbst wurde im Julius 1646. auf der Klrchenkanrzel ein aufrührerisches paßquill gefunden, folgen-den Jnnhaltcs: — Unser sind viele, die mit bewaf-neter Hände die Gutstcncr ablehnen werden ; wofernder Landvogt hiczu nicht gütlich die Hand beut, soläuft er Gefahr, hinter dem Gebüsche erschossen zuwerden, u. s. w.

Den 8 Julius ward hierauf vor dem Rath inZürich erkennt, der Landvogt solle die Einwohner