Band 
Erster Theil.
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willig angebotene Hilfleistung schriftlich der obrig-keitliche Dank und Beyfall bezeugt. In allen Ge-meinden an den Ufern des Zürchersees wurde in ei-ner öffentlich verlesenen Erklärung versichert, daßdie Gulsteuer das Wohl und die Sicherheit desVaterlandes zum Zweck habe, und keineswegs eineewige Auflage seyn solle. Der Herrschaft R„o-nau wurde bewilligt , bey dießmaligen wolfeilenZeiten, die Hälfte der gesammelten Steuer auf denAnkauf der Früchte zu wenden. — Sowol in dieseHerrschaft Rnonau als auch nach Wedenschweilwurden zum Verhör der Mißvergnügten obrigkcit,Uche Gesandte abgeordnet und für einmal die tag.liehe Berathung des Geschäftes ausschließend demgeheimen Rath überlassen. — Zu Verhütung grös-ftrcr Unruhen, wurde für einmal die Gutsteuer auf-geschoben. Die Nachricht hievon empfiengcn dielvedenschweiler mit höchstem Danke und anerbo-ten sich, in bessern Zeiten diese Gutsteuer mit willi-gem Gehorsam zu zahlen. Ungeachtet alles obrig-keitlichen Abmahnens, hatten sich die Einwohner zuMeilen versammelt und eigenmächtig durch Mehr-heit der Stimme» sich gegen die Einsammlung derGutsteucr gesetzt. — In der Stadt wurde ein beson-derer Rriegsrath erwählt und sowol in dem Zeug.Hause als bey den Stadtthoren und Pallisaden diebestmögliche Vorkehr getroffen.

Je leichter ein innerer Hausstreit ohne fremdeEinmischung, und wenn es auch die wohlmeinen»beste Nachbarn waren, ausschließend bloß durchdie unmittelbar intcrcßierten Partheyen beygelegtwird, desto sorgfältiger verbat sich die Obrigkeit in