Band 
Erster Theil.
Seite
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Nachdem ihr Bergicht vor dem grossen Rathe derLL. war verlesen worden/ wurden sie beede dem Masleflyrichtcr übergeben, und von diesem einhellig zumSchwerdle verurtheilt. b) Auf dem Richtsätzewurde eine Blutbühne erbaut, und dieselbe mit ei-ner bewaffneten Wache von 100. Bürgern umzäunt;der Rcichsvogt erschien im Begleite von 25. Mannzu Pferde; an dem Gerichtstage wurde das Zeug-haus sorgfältig verwahrt; auch waren alle Stadttho-re , ausser dem Thore am Rennwcg, beschlossen;dieses war mit 2;. Mann besetzt, die beedcn Unglück-lichen wurden von den Skadtbcdientcn, Salzknech-ten und Profoscn, in Helmen und mit Heilbarkeitbegleitet.

Wegen der flüchtig gewordenen Rebellen wurdean die Landvögte, wie auch an die benachbartenKantone geschrieben. Das Geschäft der übrigen Ge-fangenen wurde vor den grossen Rath gebracht,und von diesem Rathe dem Cäglichen übergeben,welcher aber jedesmal jenem Bericht abstattete, be-vor er das Urtheil sprach, i) Noch wurden anderefünf der vornehmsten Rädelsführer zum Tode ver-urtheilt ; die übrige thaten vor dem grossen Ratheeinen Fußfall, wurden ins Haus bannisiert, ehrloserklärt, und nach Beschaffenheit der Vergebungen zueiner Geldbuße verdammt, nämlich die wcdden.schweiler um 2616z. fl., und die Rnonaucr um72170. fl.. Ausdrücklich wird in ihrem Urtheilsshru.che erkennt, daß sie niemand tragen, (necken)

b) St. M. zo. Sept. i. Oct. 1646. und U. M. z. unh5. Ocr.

i) ll. M. 17. 22. 24. 28. Oct. 1646. 0 . v.