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mit Spielkarten bey schwccrer Strafe verboten. Vonwichtigem Einflüsse war ohne Zweifel ein solchesVerbot, wenn man auch nicht mit Pinco unumschränktannihmt, daß man die Umschaffung des Menschen-geschlechtcs, den nähern Umgang zwischen Manns,lenken und Frauenspersonen, die Vcrzärtlung des Kör-pers , überall die Seltenhut starker und erhabenerSeelen grossenthcils dem Spieltische zuschreibenmüßte. Dafür herrschten Schützenspiele und auchselbst die Hochzeitfeste hatten ein kriegerisches Aus-setzn. r) Im Jahr lüoo kam Elisabeth von Hall-weil, Hauptmann Eschers Braut, nach Zürich; andem Ufer der Limmat ward sie mit zwanzig grossenFeldstücken begrüßt; auch zogen ihr 400. Schützenentgegen. Im Jahr 1608 kam Clcophea von Salis,Hans Georg Eschers Braut, her; 122 Pferde wa-ren bey ihrem Einzüge. Im Jahr 1620 wurden dieHochzeitfcste an den Sonntagen verboten, weil sichdabey gewöhnlich fremde Spiellcutc, Krämer, Gauck-ler u. s. w. einfandcn. Wie die Lebensart des Land-volkes beschaffen gewesen, sehn wir aus einer zür-chcrschen Satzung vom Jahr 1658 , in welcher ge-klagt wird: „über die Licht-und Waydstuben, dcs-„ desgleichen auch über das nächtliche Zusammen-„ lauffcn, Schlüpfen, und Steigen der jungen Kna-, bcn zu den Töchtern und Mädchen in ihre Schlaf-„ kammern, item auch in andere Winkel, ja ctwann„ gar zu ihren Bethern; hiczu kömmt noch das Zu-rr sammenlauffen des jungen Volkes an den Sonn-„ tagen in die Holzungen und auf die Almcnten,„ daselbst zu tanzen und zu springen und viel anderer) S- Pros. Fries» Handschrift historisches Tagbuch.