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mals gesteigerte und dem Erbverein wieberspre-chende Zölle sollen gänzlich abgeschaft seyn, jedochvon den Eidgenossen noch zehn Jahre lang der halbeZoll bezahlt werden. Schon von izt an aber undzu allen Zeiten bleiben Reis und andere Lebensmit-tel für den Gebrauch der Eidgenossen Zollfcey.
Indem sich durch solche und andere Bcgünstigun-gen der eidgenößische Runstfleiß und Handel ver-besserten, so entrissen sie hie und da dem Landbauzu viel Geld und zu viel Hände; auch verbreitete sichmit dem kaufmännischen Erwerb »»republikanischerLuxus.
Wohlthätige Allstalten zur Erleichterungder Reise über den Gotthard. *)
.^er sogenannte Spithal auf dem Gotthard ist ei-gentlich ein schlechtes Wirthshaus; es gehört derGemeinde Airol; der Wirth aber hat die Verpflich-tung, alle Arte» von Reisenden in sein Haus aufzu-nehmen. Unenkgeldlich muß er die Armen bewirthen.Ist der Arme gesund, so kaun er nach genoßner Beher-bergung weiter gehn. Wenn er aber krank oder wennder Weg bey schlechtem Wetter unbrauchbar ist, soist der Gastgeb zu möglicher Verpflegung des Reisen-den verpflichtet. Ist seine Krankheit anhaltend, unddoch nicht gefährlich, so soll der Spithler es entwe-der in dem Spithal zu Airol oder zu Hospithal an-zeigen lassen. Alsdenn wird der Kranke an das eine
*) S- Pft. Hü- Rudolf Schulzen Beytrage zur näher»Kenntniß des SchweitzerlandcS. Erstes Heft, S.71. u. f.