Band 
Erster Theil.
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oder an das andre Ort auf einem Schlitten oderSaumroß abgeholt und verpflegt bis zum Tod oderbis zur Genesung. Ist er nicht im Stand diese Reiseauszuhalten, so muß der Spithler auf dem Gott-hard ihn pflegen. Die Leiche eines jeden, von demman weiß, daß er katholisch gewesen, wird nachAirol auf den Gottesacker geführt; die Gemeindebezahlt die Unkosten der Begräbniß; der Dorfvogtund feine Frau begleiten die Leiche in Traucrkleidern,wie sie es bey einem Anverwandten thaten.

Die Anzahl der Durchreisenden, welche das All-mosen genießen, steigt alljährlich auf 4000 Personen.

Noch hat der Spithler eine andere Verpflichtung:Bey gefährlicher Witterung oder sonst bey Vermu-tung eines Unfalls soll er den reisenden zu Hilf eilen,die Glocke läuten, rufen oder andere Zeiche» geben,damit sie aus dem Ton erkennen, in welcher Ge-gend sie sich befinden. Unentgcldlich soll er auch denSäumern, beym Auf-und Abladen der Waaren be-dient seyn.

Dieses Gasthaus verlieht die Gemeint» Airol ent-weder auf bedingte Jahre oder auf Lebenslang Der-steigerungsweise den Meistbietenden. Unter der Er-laubniß der Landeshoheit von Ury und unter Vor-weisung eines Erzeugnisses von dem Pfarrer zu Airoldarf der Gastgeb alljährlich durch die ganze Eidge-noHschaft für den Spithal auf dem Gotthard Kollek-ten sammeln, die er freylich mit den übrigen Armen-anstaltcn an dem Berge theilen muß.

Genau giebt man den Ursprung dieser Stiftungnicht an. Schon im Xlll. Jahrhundert soll hier eineHerberg gestanden haben. Zur Zeit der baßlerschcn