Band 
Erster Theil.
Seite
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„ des Gleiches dahin, daß alle und jede Prozesse und„Urtheilssprüche, die gegen irgend jemand aus den„Eidgenossen, besonders mich gegen die Stadt Ba-„ sei und ihre Bürger vorgenommen worden, in Ewig-„ keit zu keiner Vollziehung sollen gebracht und die„ bereits ergangene Arreste und Exccutionen gänzlich„abgethan, auch in Zukunft weder von den dieß.„ maligcn noch von künftigen Gerichten nimmermehr„ausgeübt werden. " Von den kaiserlichen Gesand-ten erhielt Wcttstein unterm 14. Sept. 1647. eineschriftliche Versicherung , daß dieser Punkt dem Frie-den sollte einverleibt werden. Den 2yten und zotenSevt. erhielt er die gleiche Versicherung auch vonden schwedischen und französischen Gesandten; auchwurde, auf seine Vorstellung hin, das Kammerge-richt durch die kaiserlichen Bevollmächtigten zur Un-terlassung fernerer Feindseligkeiten ermähnet. End^sich erhielt Wcttstein im October 1647. das kaiserli-che Dccrct, ungeachtet dasselbe schon den 16. Maygestellt war, folgenden Jnnhaltes: „ Wenn des Kai-sers Majestät befinden, daß die Eidgenoßschafk um„so viel lange Zeit und Jahre in vosselliono vel gusli„eines freyen und ausgezogenen Standes gewesen,„so haben sie, Kraft dieses Decrcts, die Dcclara«„ tion der Ercmtion allcrgnädigst ertheilt u. s iv." —Auf diesen glücklichen Erfolg seiner Bemühungen,reiscte nunmehr der cidgenößische Gesandte wiedernach Haus und langte den 5. Decemb. 1647. zu Da»sei an. — Leicht begreift man, daß er bey einer soweitlaufkigcn Unterhandlung alle Triebfedern in Be-wcgung gesetzt und zur Erreichung seines Zweckesgrosse Geldsummen angewendet habe. Da sein Kan-