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ton ihm nicht so viel zuflicssen ließ, als er bedurfte,so wurde er darüber weder unwillig noch muthlos;vielmehr schrieb er seiner Gemahlin, daß sie ihm ausseiner eignen Cassa das Nöthige zuschicken, und al.lenfalls, wofern diese Cassa nicht hinreichen sollte,hie und da für ihn Geld aufnehmen sollte, und sowagte er's mit Gefahr für sein besonderes Interessedas allgemeine Interesse des Staats zu befördern.Nach seiner Zurücktunfc erhielt er zur Belohnung vondem Staate ein Landgut, welches seither als Denk.mal seiner Verdienste bey seinem Geschlechte fortge-erbt wurde.
Das kayserliche Dccret von der schweitzerschenExemtion macht den sechsten Artickel des westphali-schen Friedens aus. Bevor aber dieses Friedensin-strument.von den allseitigen Partheyen unterschriebenworden, hatte die Stadt Basel noch einen hartenWicderstand zu besiegen. Unterm letzten August. 1648.erhielt sie von den Bevollmächtigten der Reichsstän-de ein Schreiben, folgenden Jnnhaltes: — Wennsie den Exemkionsartickel gut heissen, so gescheh esnur unter dem ausdrücklichen Beding und Vorbehalt,erstlich daß diese Exemtion nicht eher als mit demLage des bestätigten Friedens den Anfang nehme;demnach daß in Zukunft zwischen den Reichsständenund der Stadt Basel gleiches, gegenseitiges Rechtstatthabe; drittens daß der Lauf Rechtens nicht ge-hindert , sondern die Urtheile, die schon gegen dieBasier ausgefällt sind, von dem Cammergerichtvollstreckt werden; viertens daß der rückständigeBeytrag zur Unterhaltung dieses Cammergerichtcsein für allemal init einer gewissen Geldsumme abge-