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„ sen; von der Billigkeit derselben seyn auch die Schwer„ den so überzeugt, daß sie vor Erfüllung dieser„Bedingnisse zu keiner Gewährleistung des basier-»scheu Epcmtionsartickels gehalten seyn wollen.»Dieses Schreiben wurde im Namen sämmtlicherKantone beantwortet; unterm gleichen Datum, den10. Julius 1649 beklagten sie sich auch über diesesVerfahren der Reichsstände in einem besondern Memo-rial an den Kayser. Den 29. November erhielten sievon diesem eine sehr günstige, schriftliche Derflche.rung, daß er sie bey dem westphälischen Friedensin-strumcnt schützen werde; wirklich sandte er hierüberdie nöthigen Befehle sowvl an seine Gesandte zuNürnberg, als auch an das Cammcrgcricht zu Speyer.Alles dessen ungeachtet drang noch im Jahr 1650.das Kainmergcricht auf die Entrichtung des rückstän-digen Beytrages; er setzte ihn auf nicht weniger alsetliche und 40000. Gulden; auch lag ihm FlorianWächter beständig in den Ohren; sein Prozeß betrafanfangs nicht mehr als 200. Gulden, durch sei»weitläufiges Herumtreiben aber war er nunmehrüber 40000. Gulden gestiegen. Auch dem OberistKlugen hatten die Cameralen feine beträchtliche An-forderung an die Stadt Basel gleichfalls zugespro-chen. Zur Erreichung ihres Zweckes schickten sie anverschiedene Churfürsten und Reichsstände Verhaft^mandate gegen die baslerschen Güter und Waaren,welche an vielen Orten arrcstiert wurden. Jtzt faß-te die eydgenößische Taglcistung in allem Ernst denEntschluß, die Ehre und Freyheit der Kantone,wenn es änderst nicht seyn könnte, mit dem Schwerstzu behaupten. Siebenzig Fahnen, jeder von goo.