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Mann zu Fuß, undzo. Compagnien zu Pferde, dasauserlesenste Volk, standen mit 24. Stücken bereit.Zugleich anerboten sich die katholische Kantone unddie Pündtner, keine Reichsgüter weder über denGotthard noch durch Pündten hinein in Italien oderheraus gehen zu lassen!, sondern sie mit Arrest zube-legen. Dazu wurden sie auch von dem französischenBottschaftcr ermuntert. Zugleich wurde unser Wett-stein mit dem Urncrfchen Landammann, Zweyer vonEvcnbach, an den Kaiser abgesandt und den 7/17December 1650 trafen sie zu Wien ein. Daselbst wi-derfuhren ihnen dieselben Ehrenbezeugungen wie denvcnetianischen Gesandten; nach erhaltener Versiche-rung alles Schutzes gegen das Cammergericht rei-seten sie den 20/50 Jänner 1651. nüt sehr günstigemRecreditiv wieder nach Hause.
In sehr ernsthaften Ausdrücken tadelte der Kaiserdie unbilligen Ansprüche des Cammergerichtes undseine gewaltsamen Schritte, auch stellte er demselbenvor, daß Vcrmög des Friedensartikels 17 G. alle Ein-schränkungen »„kräftig seyn, zugleich erklärte er alleausgegangene Mandate von Verhaftung der Waa-ren als höchst wiederrechtlich und hob sie aus —Unter gleichem Datum, den zi December 1650 ließer auch in gleichen Ausdrücken an den Fiscaladvo»cat schreiben, wie auch an alle Churfürsten undStände, daß sie den Mandaten des Cammergcrich-tes gegen die Stadt Basel kein Genügen leisten. DasCammergericht suchte sich bey dem Kaiser zu recht-fertigen, auch ward es in dieser Rechtfertigung vonden Churfürsten zu Mayn; unterstützt. Dadurch aberwurde der Kaiser vielmehr erbittert als besänftigt.