Band 
Erster Theil.
Seite
468
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Diejenigen Aemter, die in leyterm Kriegcsznge lnsThurgäu im Jahre 1647. ihre Reisegelder verzehrthaben, sollen bey dem künftigen Zuge verschontbleiben, und der Reihe nach andere Aemter wcgziehn-In dem Enrlibuch jdll bey Sachen , die über hu»,den Gulden steigen, dir Appellation nach Luzernerlaubt seyn. Das Wahlrecht für die Aemter zuWillisau bleibt ferner bey der Obrigkeit zu Luzern,jedoch wählt sie m Zuklinkt den Schultheißen unterden dasigcn Bürgern. Du Unkosten den Jnstallstru»g «nies Landvogtes sollen, wie bisher, diewlUisauer bezahlen / das Gefolg des Landvogtesaber soll auf zwölf Pferde eingeschränkt werden. —Der Sund der zehn Aemter zu wollhausen sollnichtig erklärt und in Zukunft sollen alle solche Ver»-induiigen bey höchster Strafe untersagt seyn. Diectwanigcn Beschwerden mag jedes Amt besondersseiner ordentlichen Obrigkeit vortragen. — Die er»gangenen Unkosten werden den Bauren nachgelas-sen, — und ihnen auf Fürbitte der Schiedrichterihre regellosen und gewaltsamen Schritte verzeyhn.— die sauren sollen nach Hause kehren und diefremden Vesatzungen abaedankt werden u. s w.

Auf die Nachncht von dieser glüklichen Vermitt-lung, wurde die dieses Geschäfts wegen versammelte,gemeinerdgcnößische Tagfätzung mit Freuden aufge-hoben. So groß indeß hierüber die Freude war,st> groß war auf der andern Seite die bange Besorg-niß, daß der Geist dcs Aufruhres, der in dem Canston Lucern getilgt worden, nur desto fürchterlicherin dem bernerschen Lanlon hervorbrechen möchte.Als in diesem letzter» Cantone die teutschen Banren