Band 
Erster Theil.
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nichts destoweniger dieser solche entehrende Vorschlageaus und bewieß sich als treuer Rathgeb der Herner.An sie schrieb er unterm 19/29. Märzen: Wofernsic's verlangen, so wolle er sich mit seinem ganzenHause zu ihnen in die Hauptstadt begeben und da-selbst mit ihnen gleiches Schiksal erwarten ; auf allenFall versprach er zugleich den Beystand des Röni-geo. Inzwischen waren die Gesandte der reformier-ten Rantons, an ihrer Spitze der BürgermeisterJoh. Heinrich Maser von Zürich, in Bern angelangt.Den 25. März alten Styls brachten sie zwischen derObrigkeit und den Dauren einen gütlichen verglichzu Stande. Während der Unterhandlung ließ mandie schon anrückenden Hilfsvölkcr zurükziehn. DieAusschüsse der Gemeinden thaten vor gesessenemRathe einen Kniefall und gelobten d/m zürcherschenDurgermeister, Heinrich waser, im Namen derGemeinden schuldigen Gehorsam gegen die Obrigkeit;hierauf cröfnete diese ihre Erkenntniß wegen der ein,gegebenen Rlagpunkten; je nach Beschaffenheit der-selben wurden die einen verworfen, die andern aberin nähere Betrachtung gezogen. Hier der Inhaltder getroffenen Artickel: — i. Der Salzhandelbleibt bey der Regierung; jedem Unterthan aber sollfür seinen eigenen Gebrauch der Salzkauf frey seyn,nur daß ihm weiterer Verkauf untersagt ist. 2. Derfeile Kauf bleibt durch das ganze Land offen; nurbehält die Regierung sich vor, nach den Umständendie Ausfuhr der Früchte und andrer Lebensmitteleinzuschränken, z, und 4. Vom Trattengeld undvon dem Bann der Handwerkszünfte wird die Land-schaft befreyt. 5. Die Batzen bleiben bey dem er-