Band 
Erster Theil.
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nicdrigten Werthe. 6 Zinse soll man nicht mit sah,rendcr Habe bezahlen. 7. Insofern die «„gelieheneGeld-Capitalien hinreichend versichert sind und rich-tig verzinkt werden, so soll ihre Ablösung innerden nächsten sechs Jahren nicht können gefordert wer-den. 8- Bey Bezahlung der Zinse und Hauptgütersoll der Gläubiger die Silber-und Goldsorten nichthöher anrechnen als nach ihrem Werthe im Jahrlüig. — y. Bey Errichtung eines Schuldbriefes solldas Geld baar und vollständig dargereicht werden,y. Bey Rechtshändeln mag das Gericht den ParteyenBeysteher bewilligen. 10. Den Lohn der Gerichts-boten wird man beschneiden. — Der Kürze wegenübergehn wir andere, weniger wichtige Punkte.

Kaum daß die Gesandte der reformierten Ran-tone diesen Verglich zu Stande gebracht hatten, soerschütterten schon wieder die luzernersche Rebellenden helvetischen Boden fürchterlicher als niemals.So bald nämlich der schiedrichterliche Spruch derVI. catholischen Rantons erschienen war, so be-schweerten sich die vier Aemter, Entlibuch , Willi-sau, Rothenburg und Rußwyl in einem Schrei-ben an die Schiedrichter, unterm 22. März neuenStyls, besonders über den VII, VIII, und IX. Punktdieses Spruchbricfes; keineswegs, (wie doch dieserBrief sagte,) wollten sie ihren Bundschwur zu woll.Hausen als strafbar erklärt haben. — Zu gleicherZeit sandten sie in Geheim ihre Feuerbläscr durch dieganze Eidgenoßschaft. Dadurch jagten sie die der.nerschen Unterthanen von neuem in Harnisch; dieseverwarfen den erst getroffenen Verglich, mißbilligte«den Kniefall ihrer Ausschüsse und weigerten die Hul<