Band 
Erster Theil.
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te zu gütlicher oder zu rechtlicher Deylegung desStreites unter sicherm Geleite nach Baden vorladenlassen. Die Ausschüsse der lucernerschen Rebellenerschienen, allein mit keiner andern Vollmacht alsdaß man ihnen in allem willfahre; die bernerscheRebellen blieben ganz weg. Hieraus wurden sie vonder Tagleistung ermähnt, daß sie sich in Zeit einesMonats entweder mit der Obrigkeit aussöhnen odersich dem eydgenößischen Recht unterwerfen. Aufgleichen Ton schrieb an Leuenberger der franzö.fische Sottschaft r, de la varde.

Das Nachgeben der Obrigkeit zu Bern gegendie verirrten Unterthanen war so groß, daß sie sichnach diesen bequemte, und zwar nicht nur in Absichtauf Zeit und Ort der Zusamenkunft, sondern auchin Absicht auf die Personen, welche sie zu Abgeorkxneten verlangten. Nebst sechs Gliedern des Ratheswurden auch zween Geistliche, nämlich ein Stadt-prediger und ein Professor der Gottesgelehrtheit ansie abgesandt. Anfangs bahnte sich die Unterhand-lung sehr gut an. Da die obrigkeitliche Gesandteim Namen der Hoheit den bernerschen Unterthanenzum voraus die meisten Puncten bewilligten, so schie-nen die Ausschüsse von diesen Letzter» eben nicht un-geneigt, nach dem Wunsche der Gesandten, die an-wesenden Fremden auf der Seite zu lassen, undvorerst einseitig sich mit ihren Obern zu vergleichen.Bald aber schien eine solche Trennung den Häup-tern des Aufruhrs gefährlich; sie betrachteten diegrosse Anzahl der anrückenden Bundcsbrüder aus al-len IV. Kantons , die bis aufzooo Mann anwuchß ;ihr Uebermuth stieg dadurch auf's höchste; fünf