Band 
Erster Theil.
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„der Eidgenoßschaft entwichenen Rebellen unlängst„hier um Frankfurt sehen und dabey betreulich ver-„nehmen lassen, daß sie sich an andere Kriegeshäup.„ter hangen, dieselbe um Hilf anrufen und in das„Schweitzerland führen wollen; und wie denn von„ besagter Eidgenoßschaft an uns gelangt und gebe-„ tcn worden, damit dieser rebellischen Unterthanen„ärgerliches Vorhaben mit desto kräftigerm Nach-» druk gedämpft und der allgemeine Ruhstand sowol„ im heiligen Reich als besagter Eidgenoßschaft des» stomehr bestätigt werden möchte, daß wir alle die-jenigen , welche sie der verübten Rebellion halben„des Landes verwiesen, gleicher Gestalt proscribiren»wollten: also thun wir dieselben aus kaiserlicher»Machtvollkommenheit hiemit als Rebellen erklä.»ren: „ — Hierauf folgt in dem Schreiben ein lan-ges Vcrzeichniß dieser aufrührischen Bauren, nachwelchem es weiter heißt: »und gebieten E. E. k. L.„ A. A. daß ihr allen diesen Leuten keinen Vorschub„gebet, sondern sie vielmehr als Rebellen aller Orr»ten verfolget, niederwerfet, aus dem Frieden in„ den Unfrieden setzet u. s. w. „

Um so viel wichtiger war für die Eidgenossen die-ses kaiserliche Manifest, je mehr sonst diesem undjenem mächtigen Nachbar mit Unterhaltung der Un-ruhen gedient schien. Wenn ihre feindseligen Absich-ten vereitelt wurden, so hatten es die Kantone groftsenthcils dem Einflüsse des Oberist Zweycrs ;ndanken.

Mittlerweile waren wegen der Rriegeekosten diebeyden Kantone Zürich und Bern in nicht geringeZerwürfniß gerathen. Kraft der Vertrage sollten