Band 
Erster Theil.
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und geradezu sowol dem österreichischen Erbvereinals auch dem Friedensverkrage nach dem Sckwasbenkrieg im Jahre 1499. zuwider; auch verlangte erum den Kaufschilling die Auslösung von Ramstn.Nebst zween Abgeordneten von der Stadt Steinwurde hierauf von Zürich aus der Seckelmeisier,Joh. Heinrich Holzhalb, an den ErzherzoglichenHof abgesandt. Daselbst verglich er sich mit denfürstlichen Rathen über folgende Punkten: — Bonallen Religionsneuerungen zu Ramstn soll die StadtStein abstehn , den schon bestellten Schulmeistersoll sie beurlauben und überall zu Ramstn kein aMderes Recht ausüben als die Gerichtsbarkeit ersterInstanz; die Appellation und höhern Gerichte hin-gegen sollen zu der österreichisch-nellenburgschenRegierung gehören; alles dieses ohne Gefahr undNachtheil für das Lösungsrecht, welches der Erz.herzog über Ramstn behauptet, die Stadt Steinaber bleibt in dem Besitz und bey der Nutznießungdes Forstrechtes und der hohen Jagdbarkeit, soweit ihre niedern Gerichte sich in dem Nellenburgi-schen erstrecken; jedoch daß jedem Erzherzogen, wenner daselbst sich aufhält , für seine Person die Jagd-lust unverwehrt seyn solle. Für diese Gerechtsamenentrichtet die Stadt Stein dem Erzherzogen zugänzlichem Auskauf 7500 Au/den Tirolerwährung,der Erzherzogin aber zooo Gulden zu einem Ge-schenke.

Ungeachtet dieser Verglich von beyden Theilen aufskräftigste wäre bestätigt worden, so wurde nichts derstoweniger schon wieder im Jahre 1659. von Oester-reich die Auslösung des Dorfs Ramstn eifrig bettle.