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werden als um sechs Gulden, dreyßig Kreuzer; dieBezahlung solle zur Hälfte sogleich bey der Darschies-sung, zur Hälfte auf Mittcfasten hierauf in Batzenin groben Gold-m,d Silbersorten geschehn. — Un-term I4/-4- Sept. dräuten die eidgenößische Ge-sandte, wofern man keine vortheilhaftern Bedingun-gen eingehe, so werden die Kantone sich anderstwoum Salz umsehen müssen. Da alle Bitten undDränungen fruchtlos blieben, so entschlossen sie sichnunmehr, Kraft ihrer Jnsiruction , zu einem privat-ankauf von 3°oc> Tonnen, welcher würklich den24. Sept. bestätigt wurde.
Erneuerung des Streithandels wegen Ram-ien und Dörflingen. Im Jahre 1694.
Unterm -y, August 1694. begehrte die nellenbur-gische Regierung an den Kanton Zürich eine Zu,sammcnkunft auf Ramsen wegen der Gerichtsbar-keiten zu Dörflingen. Auf dieser Zusammenkunftbrachten die österreichische Abgeordnete folgendePuncten in Bcrathschlagung:
1°. In Betref des Religionsconsens zu Ramsen,bey Anlaß der Klagen des dasigen, katholischenPfarrers über die Eerichtsangehörigen der StadtStein.
20. In Betref der steinerschen Jagdbarkeit.
In Betref der Gerichtsbarkeiten zu Dörflingen.
4°. In Betref einiger Gränzsteinc zwischen den öh.ningischen und steinerschen niedern Gerichten.
5°. und 6°. In Betref zwoer Privatsachen einesStockachers und des Abbts von Pctershausen.