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7 °. In Betref des Ankaufs einer gewissen AnzahlSchafe für die steinerschrn Fleischer auf schwäbischemBoden.
Ungeachtet die Abgeordnete von Zürich überbl«. i. 4. 5. 6 . nicht instruirt waren, so traten sienichts desto weniger auch über diese Puncten in nach.barliche Unterhandlung. Ueber i. erklärten siesich, daß das Gericht zu Ramien, wie bisher, ausacht Reformierten und vier Katholiken besetzt bleibensoll; wie bisher soll der Untervogt reformiert, derStatthalter hingegen künftig catholisch seyn. Zwey,tens sollen sich bey Prozeßionen die Reformierten enk»weder entfernen oder nach dem eidgcnößischen Land-frieden betragen. Drittens. Ausserhalb Ramsen sollkeine Religionsparthcy die andere in der Ausübungdes Gottesdiensts hindern; auch sollen in Dermal»tung der Justiz die Reformierte gegen die Katholikenunparthcyisch verfahren. Viertens sollen die Feyer«tage dieser letztem auch von den erstem gefeyert wer-den; die Ucbertrcter soll der Obervogt, welcher re-formiert ist, bestrafen. Fünftens soll man ohne Rück-sicht auf Religion die abgestorbnen Armen mit Sar,gen versehn.
In Betref No. 2 und 4 ward in Anwesenheit desbischöflichen Vicars von Konstanz eine Untersuchungan Ort und Stelle vorgcnohmcn. Im Boden beydem Dorf Rieden fand man zween Granzsteme vomJahr 1658. Mit dieser Lage war die Stadt Steinzufrieden: Eehningcn nicht. Bis aufweitete Nach-forschung blieb die Sache in llmu guo. — In BetrefKc>. 2. nämlich wegen eines Forsts in den Stci-nerschen Gerichten klagten Oehningen und NeUcw