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bürg daß der Jagdzaun oder Reh-Hag zu hoch seyund das Hochgewild, welches einmal über denselbenherausgesprungen, schwerlich wieder zurückkehrenkönne; diesen Zaun also soll man verkürzen. Hiergegen wendete Stein ein: Dieses Verkürzen würdeUnkosten verursachen; auf eignen Grund und Bo-den lasse man sich nichts vorschreiben; schon überhundert Jahre stehe der Zaun so hoch. Zürch be-redt die Steiner, daß sie wenigstens, gleich andernNachbarn, die waydmäßige Zeit in Ansehung desJagens des Hochgcwildcs beobachten, in Hoffnung,daß man alsdenn auf der andern Seite auch nichtsweiter gegen die kage der oben erwähnten Gränz-sicine einwenden werde.
In Dctref N°. 3. zeigt sich der Kanton Zürichgeneigt zu gänzlichem Auskauf der hohen Gerichts»fälle. — Beynahe noch ein ganzes Jahrhundertwährte es, bis dieser Auskauf durch die Unter-handlung des Zunftmeister und nachherigen Bür-germeister Otten völlig zu Stand kam.
Hier der Etat von Dörflingen, wie er im Jahr1694. aussah:
Häuser und Firsten 60.
Haushaltungen 71.
Dienste und Vogikind 24.
Hausvater oder Mannschaft 50.
Jünglinge über 16. Jahren 21.
Seelen überhaupt 306
Ackerfeld yoo. Jucharten.
Wiesen und Garten 120. — —
Reben 70. — —
Gemeind-und Bürgerholz 300. — —