Band 
Erster Theil.
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zu Stellen und Bedienungen", die Befrcyung vor»Auflagen, die Verpflegung inLazant-n gestattet.—Dagegen aber in der Bundesurkunde kein vorderhalt weder in Absicht auf die ncucrodctten Pro-vinzen , noch selbst auf (öroßbrirranicn und Hol-land. Noch einige Jahre wurden mit Berichtigungbloß dieser Puncte veischl ssen. Als es nun imIahri 6 üz. um die Unterzeichnung des Bundes zu thunwar, überreichte die vielleicht allzu politische Geist-lichkeit in Zürich dem vielleicht allzu theologischenMagistrat einen neuen Vertrag zur Verhinderungder Buudcsciuschlicssung des Dauphins. DerKönig, heißt es in diesem Vortrage, beweist nochimmer grosse Jnrolcran; gegen die Hugenotten,und ohne Zweifel wird auch der Dauphin in glei-chen Gesinnungen erzogen; schwerlich werden sieunsern Kriegesvölkern freye Rcligionsübung be-willigen. Die Verlängerung des Bundes kann unsin Zukunft gefährliche Handel zuziehen, und dadurchladen wir auf uns die Vorwürfe der Nachkommen-schaft. — Dieser Dortrag wurde keiner Antwort ge-würdigt ; sogleich schritte man zur Besteglung desBundes, Unter andern Dedingnissen sind auch fol-gende merkwürdig: Niemals sollen die Hilfsvölkergegen Glaubensgenosse» gebraucht, sondern ihnenim Fall eines Krieges der Heimzug bewilliget werden.Bey innerer Zerwürfniß in der Eidgcnoßschaft sollder König neutral seyn; er verspricht Gewährlei-stung für das Pays de Vaud, so wie für die übri-gen eydgenößischcn Lander; auch werden von denKantonen sowol der Vertrag mit Genf vom Jahr1579. als der Vyrhehalt für Venedig ausbedungen.