— L7
r lern Bündnisses unterbrechen werdet; gleichwol ge.- schal) es durch persperrung des Passes gegen die-s Wenige, die in französische Dienst zu treten bereit wer«: reu. Wofern Ihr eure Bundespflicbten hintanM' setzen fortfahrt, so dürfet Ihr auch keine Buydesss pflichten von Frankreich erwarten. Ihr begreift,, wie nachtheilig für Euch ein solcher Bruch wär, und? willig versteht Ihr Euch zur Vermehrung der Trupst pcn. — Ungeachtet der grossen Ausgaben, die derKrieg verursacht, ist nichts destoweniger der König, geneigt, denjenigen Kantonen, welche unveranders? lieh ihre Bundespflichten erfüllen, ihre Pensionen,c von was für Beschaffenheit sie seyn mögen, aufsr genauste zufließen zu lassen, und auch die Privat--^ Personen dergestalt zu befriedigen, daß sie in einert Zeit von fünf Jahren gänzlich befriedigt seyn wen2 den, wie denn ein Theil derselben schon würklich besg friedigt worden. " — Den 22 Februar 1668.
-s Nach diesem Vortrage wurde dem Residenten durchi. den Landschreiber und Untervogt angezeigt, er sollesich auch der besondern Anfoderungen der IV. Kam; tone, Zürich, Basel, Freyburg und Solothurrrr erinnern; sogleich machte er Hofnung zu richtigerBezahlung ihrer ausstehenden Kapitalien und Zinsi- sen. — Unterm 27 Februar erschien er mit einem-s neuen Memorial, folgenden Jnnhalts: — Be-il fremden vernehm' ich, daß man die Kantone znvß Beschützung solcher Plätze auffodert, die sich inden Händen der Feinde Frankreichs befinden,t Durch Willfahrung aber würden die Kantone nicht!s nur den ewitzen Frieden und alle Bündtnisse vtrsl- letzen, sondern anstatt dir französischen Truppen von