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einigung, eine Bundesgenößische Unterhandlung an- Ftragen lassen. Den 2; Februar überreichte von pGchönau folgendes Memorial: — In der Erbver- deimgung, welche im Jahr iZn von den Kantonen bMit Kaiser Maximilian gemacht worden, sind bey- rnahe nur die Vortheile, die man auch zu Friedens- sZeilen gemessen sollte, erwähnet: in Rriegeszeilen raber scheint es billig,- beydseitig die Beschwerden tgleicher Maassen zu theilen; auf Friedenszeitcn scheint -Las getreue Aufsehn sich zu beziehn; in Kriegeszei- :ten hingegen sollte man wohl vermög der altern Erb- 1Vereinigungen vom Jahr 1474 und besonders 1477 ithätl'chcre Fürsorge erwarten. l
Auf solche thätlichere Fürsorge drang der kaiserliche lAbgesandte noch eifriger in einer andern Schrift, <unterm 29 Februar. In derselben heißt es: — Wo- <fern einige von den Kantonen besorgen, daß dieseEchutzleistung allzuweit möchte ausgedehnt werden,so können sie versichert seyn, daß man Mehrers nie-mals begehren wird, als was man von einer Zeit zurandern höchst nöthig und möglich findt. — Als end-lich der kaiserliche Abgeordnete sich noch deutlicherdahin erklärte, daß der Kaiser nichts anders als dieErneuerung der Erbvcreinigung, auf alten Fußund nach dem Buchstaben verlange, so ward die-ser Vertrag dem Abscheid einverleibt, um hernachbey nächster Zusammenkunft den 8/i8 März hierüberzum Schlüsse zu eilen. Inzwischen wurde wegendes treuen Aufsehens über die österreichischenWaldstädte die nothwendige Verabredung getroffen.
Wegen der französischen Volkeswerbung erfolgteeinhellig die Erkanntuiß: — Daß in Znkrmst kein