Nisse, ihm, als einem Feinde Frankreichs, oder reauch den erwähnten Waldstädten die Eidgenossen d>keine Deyhilfe leisten. — In gleicher Absicht, ;m g,Bezeugung seiner Wohlmeinung, anerbeut sich der siKönig zu gütlicher Vermittlung in dem Streit Zwv usehen Genf und Savoyen. — v
Mündlich wurde dem Residenten durch den Lands Lschreiber angezeigt, man habe zwar seine Schreiben bverlesen lassen, jedoch daraus kein völliges Vergnü-gen geschöpft, und werde sich also unmittelbar an (den Röntg selbst wenden. — Dieses zu verhindern, tzthat der Resident noch einen Versuch; denjenigen sKantonen nämlich, welche zu unmittelbarer Zuschrift san den König nicht Hand beuten werden, versprach rer auf nächsten Aprill die richtige Auszahlung ihrer dPensionen, von jeder Art und Natur, wie auch die rZinse von den gemachten Geldanliehungen. Nichts tLestoweniger beharrten die Rantone auf dem einmal tgenommenen Entschlüsse, ausser Lern und Solo- cthurn, welche von Haus aus, wegen Mißbrau- lches der Truppen und wegen der Genugthuung, <nähern Auftrag erwarteten. Nachdem auch von >diesen Orten die Einstimmung erfolgt war, wurde iden 4 Aprill Fahndrich Wiederkehr mit verschiede-nen Briefen an den Bönig, an den Generalen,an die Oberste und Hauprleute abgesandt. In demBrief an den König, unterm 28 März heißt es: —Wofern Ew. Majestät die Erfüllung der Bundesvwsvrechungcn noch länger aufschiebt, so ist es ein siche-res Zeichen, daß unsere Dienste uud Freundschaftnicht mehr in solcher Achtung stehn, wie vormals. —Megcn der schwierigen Ieitläufe, haben wir zu uns