Band 
[Zweyter Theil.]
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r per Sicherheit nicht allein für unser Vaterland / son-n Hern auch für die Nachbarschaft gehörige Anstaltenr getroffen. Wofern also Eiv. Majestät mit dem Kais.r ser in Zerwürfnis; gerathen / so hoffen wir-/ daß uml! unsrer Ruhe / um der Nachbarschaft/ um der Erb-Vereinigung willen , die benachbarten österreichischenis Länder von den französischen Waffen verschont bleisn den werden.

» Unterm gleichen Datum heißt es in einem andernil Schreiben: — Schon mehrmal sind wir/ kraft derl, Erbvcreinignng von Oesterreich ersucht worden / uns» scre Truppen von da / wo Ew. Majestät sie gebrauchtst hat / wegzuberufen. Wir beten also, daß sie nichth weiter ausser dem Reiche/ dem Vorbehalt des Dun-r des zuwicdcr, gegen andere Verbündete angeführtie werden. Gleiche Bitte ergieng an den General vons Coissons in einem besondern Schreiben/ nebst An-st drauung schwerer Strafe und Ungnade für diesem-)s gen schweizerschen Befehlshaber, welche diesem Auf-t» trag nicht nachkommen würden. In dem Schreiben, an die Oberste und Hauptlcutc heißt es: — Allern noch so ernstlichen Erinnerungen ungeachtet, habet>e ihr Euch mißbrauchen lassen gegen die Bündknisse,es besonders gegen die Frcygrafschaft Burgund, wels>, chc mit uns in der Erbvercinigung steht: Bey Leib-n und Lebensstrafe gebcuten wie itzo, daß Ihr nichtdienet gegen Staaten, die in dem französischen Bündt-rs niß vorbehalten sind , namentlich gegen das deutsche

es Reich und das Haus Oesterreich oder auch andere

st Lander, die in der Erbveretnictung einverleibt sindund sich ausser den Gränzen Frankreichs befinden,ss Auf der Tagleistung wurde verabredet: Jedes