Ort soll die hkerinire Fehlöaren bestrafen, wiedr» kgenfalls soll es von dem ganzen Stande geschehn, sedamit man vor Gott und der Welt entschuldigt bleibe. ftZugleich ward an wallis und an die III. Pündte sigeschrieben, damit auch sie ihre Miethvölker in den USchranken der Verträge zurük halten. b
Auf Begehren der Gesandten von Schweig fügte «man dem Abscheid dieftr Tagleistung die Frage bey: - hOb in Zukunft bey wichtigen, fürstlichen und air tldcrn auswärtigen Angelegenheiten ein besondrer 3Rantsn allein, dessen Gesandte zur Einwilligung uinicht bevollmächtigt waren , alles hintertreiben, u>oder ob man auch ohne desselben Bestimmung fort alfahren könne? Auch verlangte Schweiz, daß die biReservat« oder der Vorbehalt jedes einzelnen Ran- betons dem allgemeinen Abscheid einverleibt werden; ^zur Vermeidung der Verwirrung aber blieb es dabei), indaß sie nur in den besonderer Abscheid eines solche« daOrtes sollten eingerükt werden.
Auf der nachhcrigen badischen Tagleistung unterm -l!19/29 May 1663 beschrieben die Gesandte von Bern, ^wie verschiedene, fremde Truppen an den eidge- vcnößischen Gränzen hin und herschweiftn, und be I"sonders auch im Elsaß und in der Gegend von Ba ^sei; auch stellten sie lebhaft den bedenklichen Zustand ""der Frcygrafschaft Burgund vor: Auf diesen Bcricht wurde sogleich das Defensionalwerk noch ganzi ^lich berichtigt. — Vor der Tagleistung erschien hierauf der französische Resident, Nouseiier, mit ei-nenr königlichen Schreiben, folgenden Jnnhalts: ^Nicht ohne Bestürzung haben, wir Euer letzteresSchreiben gelesen. Indem Ihr ss eifrig auf die
Erfüll