Band 
[Zweyter Theil.]
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Mit mehrern Stimmen wurde erkennt, daß der §Vortrug des Residenten, ohne Beantwortung,schlechtweg dem Abscheid einverleibt werde; auch zentschloß man sich den hohen Obrigkeiten zu belieben, ,daß sie sämtlich (jedoch mit Ausbedingung besonde« ,rer Falle, welche keine Beziehung auf das allgemeine ,Interesse haben,) alle und jede französischen Gv ^halte und andre Gelder ausschlagen, und daß div ^jenige, welche dagegen handeln, als Störer der eids ,genößischen Eintracht sollen angeschn werden. —

Da die Hauptleute der französischen Leibwache, ,Srouppa, Erlach u. a. das hochobrigkeitliche jSchreiben, welches an den Oberst und die Haupt, <leute sämtlich gerichtet war, und sie von dem Marschnach Burgund abmahnete, da sie dieses Schreibe» luneröfnet zurükschicken dürfen, so wurden sie NM kmehr aus den 18^28 Juli xeremtoris auf die Tagte» §siung in Baden zur Verantwortung berufen, mit dem «heitern Zusatz, daß sie bey ungehorsamem Ausblei! rben werden in Lontumaclam verfallt werden. Ach xder eidgenößischen Jahrrechnung im Julius 166z ;

wurde der König wegen Wiederherstellung des Frttl rdens schriftlich zwar beglükwünscht, jedoch theils ;an Befriedigung der eidgenößischen Forderungen <sehr dringend erinnert, theils benachrichtigt, das ,man die gesttzwiedrigen Freycompagnien heim <rufen werde. In einem besondern Schreiben hat!«der König den Oberist von Mollendin und anders >schweizersche Hauptleute sowol wegen ihres Einfalls >in vurgund als wegen Ausbleibens auf die wegen Isie ergangene Vorladung zu entschuldigen gcsuchti <von Oberift Seuppa und andern Hauprleuten li« i