rheyen, durch Vermittler aus eigenem Schosse denHandel naher und fticdl-ch untersuchen zu lassen.Langer halten wir uns bey einzelnen Mißhelligkei-ten nicht auf, und zwar um so viel weniger, je we-niger sie Einfluß auf das Ganze gehabt haben. — Eisnige Jahre lebte Bern auch wegen der HerrschaftenSchwarzen bürg und Bechbucg in Zerwürfuiß mitFreyburg und Solothurn. Schon im Jahr ,42zwar Gchwarzenburg gemeinschaftlich von beydenStädten Bern und Freyburg angekauft worden;durch das Recht des Krieges fiel hernach die Herr«schaft ausfthliessend an Bern; seither gab dieser Kan-ton dem Kanton Freyburg wieder Antheil an derBeherrschung, jedoch mit vorbeha t der Regalien,welche Freyburg von Zeit zu Zeit zu kranken bemühtwar. Fruchtlos waren hierüber so viele eibgenößi,sche Tagleistungen, fruchtlos die Vermittlungen zuLangenthal und Ölten geblieben. Immer drangFreyburg auf einen gemeineidgenößischen Rechts-spruch Gleichen Svruch verlangte Solothurn inBettes der gemeinschaftlichen Herrschaft Buchenberg;in derselben glaubte Bern seine Riechen-und Ma-lest!; - Vorrechte, wie auch seine Zollvortheile zuNydau geschmälert. Aufdie Vorstellungen der Ber-ner, that Zürich alles mögliche, daß der Handelnicht vor gemeine Eidgenossen möchte gezogen, son-dern nach Jnnhalt der Verkommnisse und Burgrechts,briefe durch Gchiedrichter beygelegt werden. — Einandrer Streit hatte sich zwischen der Stadt Last!und dem baslerschen Bischof zu Freyburg im Bris-gaü entsponnen. Im Jahr 1670 machte vermögdes teutschen Friedensschlusses und der darin» ers
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